vereinfachter Sportpass

In dieser Woche hat der “vereinfachte Sportpass” eine erste Hürde genommen. Nicht unerwartet haben die Landesfachwarte dieser Vereinfachung des Passwesens im Kanu-Slalom einstimmig zugestimmt. Jetzt liegt die Angelegenheit beim DKV-Verbandsausschuss zur Bestätigung.

Die Vereinfachungen wurden möglich, weil der Verbandsausschuss letztes Jahr im November die Wettkampfordnung geändert hat. Dort heißt es jetzt in dem Punkt 7.3, der sich mit den Sportpässen befasst: “Jeder Wettkämpfer muss für die Teilnahme an Veranstaltungen gemäß 3a der Wettkampfordnung im Besitz eines für die auszuübende Wettkampfsportart gültigen DKV-Sportpasses sein. Für Veranstaltungen nach 3b können in den ressortspezifischen Wettkampfregeln Änderungen festgelegt werden.” Wichtig ist dabei der zweite Satz, der im November hinzugefügt wurde.

Aber was sind denn Veranstaltungen nach 3b? Unter 3. befasst sich die Wettkampfordnung zwar “nur” mit der Genehmigung von Veranstaltungen, teilt die Veranstaltungen aber auch in zwei Kategorien ein:

“Die Genehmigungen werden erteilt für:
a) Deutsche Meisterschaften und dazuzählende Qualifikationsveranstaltungen vom DKV-Ressortleiter / Referenten,
b) alle sonstigen Veranstaltungen vom zuständigen LKV-Fachwart”

“3b” heißt also alles außer Deutschen Meisterschaften, Gruppenmeisterschaften und weiteren Qualifikationsveranstaltungen zur DM.

Der wesentliche Vereinfachung im Vergleich zum “normalen Sportpass”, die wir einführen wollen, ist die, dass die ärztliche Untersuchung entfällt”. Die Absicht des “vereinfachten Sportpasses” ist es, den Einstieg in den Kanu-Wettkampfsport zu erleichtern. Die beim normalen Sportpass vorgeschriebene ärztliche Untersuchung ist oftmals mit teilweise recht hohen Kosten verbunden und ggf. dauert es auch, bis man einen Termin beim Arzt bekommt. Beim vereinfachten Sportpass bescheinigen die Sorgeberechtigten bzw. der volljährige Sportler, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen gegen die Teilnahme an Wettkämpfen sprechen, bekannt sind. Ein vereinfachter Sportpass wird vom Verein ausgestellt, so dass die Kommunikation mit dem Landesfachwart entfällt. Auch das beschleunigt das ganze Verfahren.

“Vereinfachte Sportpässe” gelten

  • nur bei allgemeinen Veranstaltungen
  • nicht bei Deutschland-Cup, Deutschland-Cup U18, Gruppenmeisterschaften und German Masters
  • nicht bei dem Schüler-Wettkampf vor dem Länderpokal (da Qualifikationswettkampf)

Theoretisch ginge natürlich mehr, man denke da an C-Schüler oder Seniorenfahrer, die an den Gruppenmeisterschaften teilnehmen. Denn die brauchen weiterhin den “normalen Sportpass”, auch wenn sie sich nicht für eine Deutsche Meisterschaft qualifizieren können. Aber für die ursprüngliche Zielgruppe, nämlich Anfänger, die “spontan” an einem kleinen Wettkampf teilnehmen wollen, ergibt sich eine Verbesserung.

Wichtig:

  • der DKV empfiehlt ausdrücklich regelmäßige medizinische Untersuchung zur Feststellung der Sporttauglichkeit für alle Sportler
  • die Vereine können selbst entscheiden, ob sie – um sich abzusichern – auf der Sportuntersuchung bestehen.

Wie eingangs erwähnt, ist der vereinfachte Sportpass noch nicht abschließend beschlossen. Die Bestätigung durch den Verbandsausschuss fehlt noch. Das wird aber hoffentlich recht bald, möglichst noch vor Saisonbeginn, erledigt sein. Dann werden die Wettkampfregeln angepasst und die Landesfachwarte entsprechend informiert.

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