Sonderanträge, 2.Teil

Wie im Beitrag von gestern aufgeführt, ist die Entscheidung zu einem Großteil der Sonderanträge gefallen. Um eine Startberechtigung, die über einen Sonderantrag erlangt wurde, gegenüber allen anderen, die ihre Startberechtigung auf “normalem Wege” erlangt haben, begründen zu können, halte ich generell einen “Leistungsnachweis” für die beste Lösung.

In den vielen Diskussionen rund um diese Anträge gab es auch Zustimmung zu diesem Prinzip und zum jetzt gewählten Vorgehen:

Für die “genehmigten Sonderanträge” gilt grundsätzlich folgende Regelung:

  • Die Startberechtigung ausschließlich für die Qualifikationen wird erteilt, wenn vorher der folgende Leistungsnachweis erbracht wurde: Platzierung unter den besten 50% der deutschen Starter der entsprechenden Altersklasse (Leistungsklasse bzw. U18) beim Weltranglistenrennen in Solkan/SLO.
    Nach vorheriger Absprache kann auch ein anderes Weltranglistenrennen für den Leistungsnachweis gewählt werden.
  • Die Qualifikation zum DC/DC U18 muss anschließend separat über die jeweilige Gruppenmeisterschaft erfolgen.

Warum ein Weltranglistenrennen?

Nationale Wettkämpfe in Deutschland vor den Sichtungen bieten kein adäquates Teilnehmerfeld für einen Leistungsnachweis. Wettkämpfe vor den Sichtungen mit einem angemessenen Teilnehmerfeld sind praktisch nur die Weltranglistenrennen. Früher war der Frühjahrsslalom in Markkleeberg für einen Leistungsnachweis prädestiniert; in den letzten Jahren hat dann Hüningen als Weltranglistenrennen “im Nahbereich” diese Rolle übernommen. 2023 findet leider kein Wettkampf in Hüningen statt (Umbau).

Warum 50% der deutschen Boote der jeweiligen Altersklasse?

Früher, als der Teilnehmerkreis an internationalen Wettkämpfen auf die im DC bzw. DC U18 startberechtigten beschränkt war, hatten wir die Anforderung “beste 2/3”.

Durch eine Regeländerung ist diese Einschränkung weggefallen; d.h. die Anzahl der bei internationalen Wettkämpfen startberechtigten Boote ist deutlich größer geworden. Und für Altersbereich Jugend/Junioren gilt, dass aus dem Schüler-Bereich mehr Boote nachkommen, als im Junioren-Bereich herausfallen.

Daher gilt: Wenn man bei 2/3 bliebe, dann würde man eine Leistung verlangen, die im Vorjahr noch nicht einmal zum “Klassenerhalt”, d.h. zum Erhalt der Startberechtigung DC U18 gereicht hätte. Wenn man die Zahlen genauer anschaut, dann entsprechen die “2/3” von früher einem Wert zwischen “1/3/“ und “1/2” bei den aktuellen Teilnehmerfeldern; teilweise (je nach Bootsklasse) liegt der Wert sogar näher an “1/3” (Beispielhaft dieses Jahr mal berechnet für MK1 und MC1 bei den Junioren) . Mit “beste 50%” ist der Leistungsnachweis somit einfacher als früher.

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