“Lasst uns doch eine Whatsapp-Gruppe machen …”

Smartphone-Bildschirm mit Messenger-Diensten

So hört man es immer wieder rund um unsere Veranstaltungen. Hier mal meine Gedanken dazu und warum ich das für keine gute Idee halte.

Vorab: es gibt ja nicht nur Whatsapp als Messenger-Dienst und ich bin durchaus ein Freund von Messenger-Diensten, aber nicht von Whatsapp. Aber Whatsapp ist halt der am meisten verbreitete Dienst. Und es ist ja auch alles sehr bequem.

Was ist das Problem?
Das Problem ist der Datenschutz. Und dabei geht es nicht um die Daten, die mit den Nachrichten übertragen werden, sondern um die Daten eurer Kontakte. Das komplette Adressbuch wird zu Whatsapp hochgeladen. Wenn man Whatsapp einrichtet, dann kommt irgendwann die Abfrage, ob man denn dazu berechtigt ist. Und wie bei allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die immer wieder im besten Juristendeutsch formuliert sind und ewig lang sind, denkt man auch hier nicht darüber nach und klickt einfach auf “Weiter”. Und schon gehen die Daten zu Whatsapp bzw. zum Meta-Konzern in die USA (letztlich sind es zwar “nur” Hash-Werte der jeweiligen Telefonnummern, aber auch das sind personenbezogene Daten).

Für eine derartige Datenübertragung an Dritte benötigt man aber die Zustimmung der Betroffenen, sprich: der Person, deren Daten übertragen werden. Das ist in der Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) geregelt.

Die DSGVO gilt übrigens nicht im rein familiären oder persönlichen Bereich, daher ist der “Familien-Chat” kein Problem. Eine Nutzung im Sportverein bzw. -verband geht aber darüber hinaus, d.h. die fällt unter die DSGVO. Und da praktisch jeder mehr als nur die Familie in seinem Adressbuch hat und da keiner die Zustimmung von allen Leuten, die er oder sie im Adressbuch hat, hat, begeht damit strenggenommen praktisch jeder Whatsapp-Nutzer einen Datenschutz-Verstoß.

Meine persönliche Meinung: Als Verband können und sollten wir unsere Mitglieder nicht zu Rechtsverstößen zwingen.

Aber was ist, wenn wir das Ganze auf freiwilliger Basis machen?
Dann kommt oft das Argument, dass man ja Whatsapp zur Information der Mannschaftsführer zusätzlich zu den vorhandenen Kommunikationsformen nutzen kann. Auf freiwilliger Basis. Auch das sehe ich kritisch. Warum?

Whatsapp – oder Messenger-Dienste im Allgemeinen – erlauben, dass ich Informationen ortsunabhängig bekomme und dass ich – dank der Push-Funktionalität der Smartphones (wenn ich sie eingeschaltet habe) – dafür wenig tun muss. Gibt es eine neue Nachricht, so gibt es einen Signalton und ich sehe die Nachricht auf dem Startbildschirm meines Smartphones. Komfortabel und einfach.

Wie sieht das nun aus, wenn wir das mit den klassischen Kommunikationsformen vergleichen?

Da haben wir:

  1. Aushänge
  2. Ansagen
  3. Informationen im Internet

Gegenüber Aushängen und Ansagen hat Whatsapp den Vorteil, dass es ortsunabhängig ist. Sprich: ich bekomme die Information auch, wenn ich nicht vor Ort bin; wenn ich im Quartier bin, auf dem Zeltplatz, am Auto usw.

Gegenüber Informationen auf Internetseiten hat Whatsapp den Vorteil der “Push-Funktionalität”, die man einstellen kann: man muss nicht aktiv nachschauen, ob es neue Informationen gibt, sondern wird automatisch informiert.

Ein Whatsapp-Nutzer hat also in sehr vielen Fällen einen Informationsvorteil (zeitlicher oder örtlicher Art) gegenüber jemandem, der Whatsapp nicht nutzt. Und wir können ja – wie oben ausgeführt – unsere Mitglieder nicht zur Nutzung von Whatsapp zwingen.

Wenn also – und das ist meine persönliche Meinung – z.B. ein Hauptschiedsrichter zur Kommunikation mit Mannschaftsführern eine Whatsapp-Gruppe einrichtet, dann benachteiligt er diejenigen Mannschaftsführer, die WhatsApp nicht nutzen – und damit mittelbar auch die Sportlerinnen und Sportler, die von diesen vertreten werden. Und somit verstößt eine derartige Entscheidung meiner Meinung nach gegen unsere Wettkampfregeln (WR 1.1.2 “Damit Wettkämpfer an Kanu-Slalom-Wettkämpfen innerhalb des DKV unter gleichen Bedingungen starten, sind die Wettkampfordnung und die WR-KSL Grundlage für die Durchführung von Wettkämpfen im Bereich des DKV.”). Eine derartige Hauptschiedsrichterentscheidung wäre also – meiner Auffassung nach – durchaus protestfähig.

Die obigen Überlegungen gelten übrigens nicht nur für die Mannschaftsführer; auch andere zum Protest Berechtigte, wären – wenn sie denn WhatsApp nicht nutzen – entsprechend benachteiligt.

Ich bin – wie oben ausgeführt – durchaus ein Freund von Messenger-Diensten. Aber es gibt da datenschutzfreundlichere Alternativen zu Whatsapp.

Und wenn ich international unterwegs bin – z.B. als Kampfrichter bei Weltcups – dann wir da Whatsapp auch sehr intensiv genutzt. Denn der ICF ist die in diesem Beitrag geschilderte Problematik ziemlich egal. Aber dafür habe ich mir extra ein Smartphone gekauft, das ich ausschließlich für Whatsapp nutze und das ein leeres Adressbuch hat. Aber sowas können wir nicht von jedem verlangen.

Wer mehr zu dem Thema wissen will, für den gibt es hier ein paar Links:

Ein Gedanke zu „“Lasst uns doch eine Whatsapp-Gruppe machen …”“

  1. Hallo Markus,

    danke für die Einordnung. Ich gehöre ja aus den genannten Gründen ebenfalls zu den “WhatsApp-Verweigerern”, allerdings ohne Zweithandy.

    Viele Grüße

    Volker

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